Als Betreiber einer Liegenschaft in der gem. der aktuellen Gesetzeslage eine Not- und Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen ist, obliegt Ihnen die permanente Kontrolle und Prüfung aller Notleuchten in den vorgeschriebenen Abständen. Das bedeutet nicht nur einen hohen Zeit- und Kostenaufwand, sondern ist für Sie als Betreiber im Fall von Personenschäden, die im Notfall aus einer nicht funktionsfähigen Notbeleuchtung resultieren, unter Umständen sogar mit einer Haftstrafe bewährt. Durch einen mit den Notbeleuchtern geschlossenen Vertrag entfällt für Sie nicht nur der unabdingbare Aufwand der Prüfung und Kontrolle, wir stehen auch für die einwandfreie Funktion Ihrer Notleuchten gerade. Somit reduziert sich Ihr Haftungsrisiko als Betreiber erheblich.