Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der “Die Notbeleuchter GmbH”

1. Vertragsschluss und Mitwirkung

Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes zwischen Ihnen und uns vereinbart ist. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit. Für den Auftragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Diese gilt als verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von zehn Tagen widersprechen. Sie stellen Ihrerseits die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sicher. Dazu gehört u. a., dass Sie uns alle erforderlichen Informationen und Daten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, die wir benötigen, um unsere Leistungen erbringen zu können. Dies gilt auch im Falle von Änderungen dieser Informationen und Daten.

2. Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt ab Lager. Im Falle des Versandes geht die Gefahr mit dem Absenden der Ware auf Sie über.

2.1 Der Lieferer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und vom Lieferer nicht zu vertretender Ereignisse.

3. Preise, Preisanpassungen

3.1 Die derzeit gültigen Paketpreise für unsere Produkte und Dienstleistungen ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Diese Paketpreise enthalten beispielsweise die Kosten für den Vertrieb, die Überprüfung der Notbeleuchtung und die Disposition der entsprechenden Prüfungen und Wartungen vor Ort. Bei der Erbringung der diesbezüglichen Leistungen fallen insbesondere Verwaltungs-, Personal-, IT- und Fahrtkosten an.

3.2 Preisgleitklausel

Die Angebots- und Paketpreise sowie deren Umfänge können durch den Auftragnehmer nach dem 36ten und 72ten Monat angepasst werden. Die Höhe Anpassungen der Paketpreise ist an den Abschluss der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gekoppelt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auch Ansprüche aus Teillieferungen oder Teilleistungen können wir vollständig fällig stellen. Ihre Zahlungen verrechnen wir mit der ältesten offenen Forderung. Gegen unsere Forderungen können Sie nur aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Abtretung von Forderungen ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen. Sind Sie Kaufmann, steht Ihnen kein Zurückbehaltungsrecht, auch nicht das des §369 HGB zu. Sind Sie kein Kaufmann, steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges – bei Kaufleuten mit Fälligkeit – ist der Rechnungsbetrag mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich. Wir haben jedoch die Möglichkeit, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. Umgekehrt können Sie eine Herabsetzung des Zinses verlangen, wenn Sie nachweisen, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. 4.2 Für den Fall Ihrer Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder eines nicht vollständigen Ausgleichs offener Posten behalten wir uns, nachdem wir Sie 14 Tage zuvor schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt haben, vor, die Funktion der Notleuchten zu deaktivieren und die Leuchten zu demontieren.

5. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt via Lastschrift je Quartal im Voraus zu den angebotenen Konditionen. Bei einer monatlichen Rechnungsstellung erheben wir einen Bearbeitungsaufschlag von 5%. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich digital.

6. Haftung

Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung oder sonstigen Leistung und unerlaubten Handlung, haften wir nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen, sollte die Bausubstanz / die vorhandene Installation einen ordnungsgemäßen Betrieb und Wirksamwerden der Notbeleuchtung nicht ermöglichen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns, falls Sie Kaufmann sind, das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit Ihnen vor.

8. Vertragsdauer/Kündigung

Die Festlaufzeit der mit Ihnen geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart und ergibt sich aus der entsprechenden Vertragsunterlage. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 648 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen. Sind Sie Kaufmann, verlängert sich der mit Ihnen geschlossene Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch Sie sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabe i erfolgt zu Ihren Gunsten eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringen wir – außer bei der Notleuchten-Miete – die von uns ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei unseren Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 10% unserer Vergütung. Der Nachweis, dass unsere ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.

9. Datenschutz

Wir beachten die einschlägigen Anforderungen hinsichtlich Datenschutzes und Datensicherheit. Wir gehen davon aus, dass auch Sie sich, insbesondere gegenüber Ihren Nutzern, datenschutzkonform verhalten. Soweit wir für Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung als Auftrags-Datenverarbeiter tätig werden, gilt im Übrigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung.

10. Nutzungsbedingungen 10.1 Genereller Hinweis: Wenn und soweit beauftragt, übernehmen wir für Sie entsprechend den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen und den nachfolgenden Regelungen die Ausstattung mit Notleuchten (d.h. deren Montage und Inbetriebnahme) und eine Inspektion der Notleuchten nach den aktuell gültigen Normen. Sie bleiben aber im Übrigen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie die als Eigentümer / Arbeitgeber treffenden Pflichten insbesondere zum ordnungsgemäßen Betrieb der Notleuchten einhalten. Mit der von uns angebotenen Inspektion und Fernüberwachung der Notleuchten übernehmen wir für Sie die nach ASR und DIN V VDE 0108-100- 1:2018 erforderlichen technischen Überprüfungen. Nicht abdecken können wir Ereignisse die durch Sondereinflüsse (z.B. starke Verschmutzung, verstellen von Fluchtwegen, Vandalismus) entstehen.

10.2 Instandhaltung Wenn und soweit vereinbart sind im gebuchten Paket alle Verbrauchs- und Ersatzteile enthalten. Sollten aufgrund von Produktlebenszyklen Ersatz- und Verbrauchsteile nicht mehr verfügbar sein, sind wir berechtigt, betroffene Leuchten gegen gleichwertige Nachfolgemodelle auszutauschen.

10.3 Montagevoraussetzungen / Inspektionen

10.3.1 Bei der Wahl des Paketes „Professional Komplett“ übernimmt der Lieferer die Befestigung der Leuchten mit Einzelbatterie mittels Schraubmontage an der Decke bis zu einer maximalen Raumhöhe von 4,00 m. Bei einer Montagehöhe ab 4,00 m sind Personen-Hubeinrichtungen oder andere Hilfsmittel notwendig. Sollte der Besteller diese nicht stellen können, mietet der Lieferer diese bei einem nahegelegenen Vermieter an. Die Kosten hierfür, zzgl. einer Organisationspauschale von 15% der Mietsumme, berechnet der Lieferer an den Besteller weiter.

10.3.2 Zum Zeitpunkt der Montage müssen alle Vorarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfahrwege und Montagestellen müssen frei zugänglich sein.

10.3.3 Sollten mehrere Anfahrten – aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat – notwendig sein, berechnen wir diesen Mehraufwand jeweils zu dem angegebenen Einzelpreis. Eventuelle Änderungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten sind vorbehalten.

10.3.4 Durchführung von Inspektionen:

Entsprechend dem uns erteilten Auftrag führen wir gemäß DIN V VDE 0108-100-1:2018 folgende Prüfungen durch: a. Tägliche, automatisierte Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit der Leuchten per Funk ohne Betreten der Nutzeinheit

b. Wöchentlicher und monatlicher, automatisierter Funktionstest inkl. Dokumentation im Prüfbuch per Funk ohne Betreten der Nutzeinheit c. Jährlicher Kapazitätstest inkl. Dokumentation im Prüfbuch per Funk ohne Betreten der Nutzeinheit d. Alle 3 Jahre vor Ort (+/- 4 Monate)

  • • Stichprobenartige Messung der Beleuchtungsstärke der Rettungswegkennzeichen und Sicherheitsleuchten
  • • Stichprobenartige Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten auf notwendige Anpassung der Notbeleuchtung.
  • • Falls erforderlich Reinigung der Rettungskennzeichen

Bitte beachten Sie, dass die Inspektion per Funk voraussetzt, dass ein Funkkontakt zur Notleuchte hergestellt werden kann. Eine Störung an den Notleuchten kann z.B. durch bauliche Veränderungen oder Funkstörungen bedingt, unter Umständen auch erst im Rahmen der nächsten Inspektionen festgestellt werden.

10.3.5 Terminierung von Inspektionen:

Hinsichtlich der Termine für die Inspektion vor Ort, werden wir mindestens 8 Tage im Voraus per E-Mail, Kontakt zu den im Vertrag benannten Kontaktpersonen in der Liegenschaft aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Sie haben die Möglichkeit binnen einer Frist von 3 Tagen vor dem Termin selbigen telefonisch, oder über das Onlineportal zu verschieben. Sollten wir am Tag des Einsatzes das Objekt nicht, bzw. nicht vollständig begehen können, ist ein Folgeeinsatz zur Einhaltung der vertraglichen Pflichten erforderlich. Dieser Einsatz wird Ihnen gemäß der aktuell gültigen und erstmals mit dem Vertrag übermittelten Aufwandssätze berechnet.

11. Technische Dokumentation, Ausstattungshindernisse und Unklarheiten

Zu jeder von uns mit Notleuchten ausgestatteten Liegenschaft erhalten Sie von uns eine „Technische Dokumentation“, der Sie alle relevanten Informationen – wie sie zum Zeitpunkt der Datenaufnahme bestanden – entnehmen können. Diese technische Dokumentation ist von Ihnen sorgfältig zu prüfen.

12. Nutzungsänderungen und sonstige Veränderungen von Nutzeinheiten/Räumen Bitte teilen Sie uns im eigenen Interesse unverzüglich mit, wenn sich die Nutzung von bisher nicht mit Notleuchten ausgestatteten Räumlichkeiten so ändert, dass eine Ausstattungspflicht entsteht. Im Rahmen der Vor-Ort-Inspektion wird dies von uns nur stichprobenartig geprüft. Bitte informieren Sie uns auch unverzüglich, wenn aufgrund baulicher oder sonstiger Veränderungen (insbesondere das Vorhandensein von Umgebungshindernissen) der Montageort einer Notleuchte zu verlegen ist. Insoweit sind wir – mit Ausnahme der uns obliegenden Prüfungen im Rahmen der Inspektion vor Ort – auch nicht verpflichtet zu kontrollieren, ob sich zwischenzeitlich solche Veränderungen ergeben haben. Nach- und Ummontagen die sich aus Nutzungsänderungen oder sonstigen Veränderungen von Nutzeinheiten/Räumen ergeben sind kostenpflichtig und von Ihnen zu beauftragen.

13. Umlage von Servicepreisen

Die Servicepreise werden, soweit von Ihnen beauftragt, in der von uns erstellten Abrechnung gemäß dem von Ihnen bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellenden Abrechnungsschlüssel auf Ihre Nutzer verteilt. Wenn Sie uns mit der Umlegung der Servicepreise auf Ihre Nutzer beauftragt haben, dürfen wir davon ausgehen, dass Sie in eigener Verantwortung sichergestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür jeweils gegeben sind.

14. Störungsmeldungen

Störungen der Notleuchten z.B. durch mechanische Defekte müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden. Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten telefonisch zur Entgegennahme derartiger Meldungen erreichbar. Außerhalb unserer Geschäftsze iten können Meldungen auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach einer mitgeteilten oder von uns festgestellten Störung – mit Ausnahme einer auffälligen Umfeld Prüfung, über die wir Sie lediglich entsprechend informieren – werden wir, sofern Sie nichts anderes im Rahmen Ihrer Meldung vorgeben, mit dem Nutzer der betroffenen Nutzeinheit einen zeitnahen Termin zur Überprüfung und zur ggfls. notwendigen Instandsetzung vereinbaren.

Ergibt die Überprüfung, dass keine Störung vorliegt, berechnen wir Ihnen die Kosten der Überprüfung. Soweit vertraglich vereinbart, sind die Instandsetzungen im Paketpreis enthalten. In Fällen, in denen kein Servicevertrag vorliegt, oder in denen wiederholt, oder in außergewöhnlich hohem Umfang und auf ähnliche Art und Weise Beschädigungen erfolgen, berechnen wir die Instandsetzung nach Aufwand.

Stand 29.10.2020

Ergänzung zu den Standard AGB der Die Notbeleuchter GmbH für Wartungsverträge – PDF zum Downloaden