Austausch und Erweiterung im Bestand
Mehr als reine Installation –
Sind wir fertig, sind Sie sicher!
Kommunikation mit Sachverständigen
Bei größeren Bauvorhaben ist es ratsam, schon im Vorfeld Sachverständige einzubeziehen. So werden teure Planungsfehler vermieden, wenn die Bausituation eine 100% Einhaltung aller Normen nicht zulässt.
Wir übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Baubehörden und integrieren früh Prüfsachverständige.
Je kürzer die Kommunikationswege, desto schneller können die wirtschaftlichsten Lösungen gefunden werden.
Abstimmung mit Baubehörden
Bei Umbau, Erweiterung, oder Renovierung von Gebäuden gilt es, bei der nötigen Anpassung der Not- und Sicherheitsbeleuchtung, die Regelungen des Bauordnungsrechts der Länder zu beachten.
Insbesondere die Sonderbauten, wie z.B. die Versammlungsstätten, enthalten konkrete Anforderungen an die Not- und Sicherheitsbeleuchtung.
Wir übernehmen die Abstimmung bezüglich länderspezifischer Regeln in Ihrem Bauvorhaben für Sie und sorgen für eine normgerechte Planung und Installation in Ihren Liegenschaften.
Planung der Sicherheitsbeleuchtung
Unser Fachwissen erleichtert Ihnen die Entscheidung:
- welche Leuchten für das beste Ergebnis einzusetzen sind
- welche technische Versorgungslösung für das vorliegende Bauvorhaben passend ist
- welche Kommunikationslösung sich für das Objekt eignet
Ihr Profit:
- Einhaltung aller relevanten, gesetzlichen Vorschriften
- Einbeziehung auch vorhandener Fremdfabrikate
- Ausführung der Baumaßnahme in enger Abstimmung mit den Gewerken
- Reduzierung Ihres Haftungsrisikos, denn auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Überwachung
Abstimmung mit dem Arbeitsschutz
Als Arbeitgeber ist Ihnen bekannt, dass Ihnen gemäß §3 Arbeits-schutzgesetz die grundlegende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer obliegt.
Damit die regelmäßige Überprüfung Ihrer Liegenschaften durch staatliche Aufsichtsbehörden, wie der Berufsgenossenschaft, Sie beim Thema Not- und Sicherheitsbeleuchtung nicht immer wieder vor Herausforderungen stellt, unterstützen wir Sie.
Gemeinsam erarbeiten wir die Gefährdungsbeurteilung für die Berufsgenossenschaft. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir nötige Maßnahmen an Ihrer Not- und Sicherheitsbeleuchtung im Objekt direkt umsetzen.
Austausch und Erweiterung im Bestand -Zentralbatteriesysteme (CPS/LPS)
Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften macht die Sicherheitsbeleuchtung auch beim Austausch oder der Erweiterung zu einer komplexen Angelegenheit. Aus diesem Grund ist die Erfassung des Status Quo vor Ort eine unserer wichtigsten Aufgaben. Auf der Basis dieser Erfassung starten wir die Planung der von Ihnen gewünschten Maßnahmen.
Nach Rücksprache mit allen involvierten Gewerken demontieren wir Ihre alte Anlage und tauschen sie gegen ein FiSCHER CPS oder LPS.
Mit dem im Jahr 2023 kommenden Verbot von T5 Leuchtstofflampen empfiehlt bei dieser Gelegenheit auch ein Wechsel auf energieeffiziente und umweltfreundliche LED-Leuchten.
Installation der Sicherheitsbeleuchtung
Ob Neubau, Sanierung oder Renovierung, in den meisten Fällen besteht ein solcher Vorgang aus dem Zusammenspiel mehrerer Gewerke. Wann genau der passende Zeitpunkt dafür ist, die Not- und Sicherheits-beleuchtung ins Spiel zu bringen, sprechen wir mit den übrigen Gewerken genau ab.
Dabei übernehmen wir ganz nach Wunsch:
- die Montage von Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten
- die Inbetriebnahme
- die brandschutztechnisch konforme Verlegung der Stromversorgung und eventuell benötigter Kommunikationsleitungen zu zentralen Überwachungseinrichtungen