Wir zeigen Ihnen den Weg
Erstellen von Flucht – und Rettungsplänen
Inhalte von Flucht- und Rettungsplänen
Wenn Ihr Unternehmen gemäß ASR A1.3; 2.3 zum Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen verpflichtet ist, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Pläne folgende graphische Darstellungen enthalten:
- Gebäudegrundriss oder Teile davon
- Verlauf der Flucht- und Rettungswege
- Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Lage der Brandschutzeinrichtungen
- Lage der Sammelstellen
- Standort des Betrachters.
Die Pläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Auf Wunsch erstellen wir diese Pläne für Sie
- anhand vorhandener Grundrisse Ihrer Liegenschaften
- mit allen Symbolen nach DIN ISO 23601, DIN 4844-2 und
ASR A1.3 - mit einer Legende, die alle verwendeten Symbole umfasst
Montage von Flucht- und Rettungswegplänen
Die Flucht- und Rettungswegpläne sind in öffentlichen Gebäuden in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen. Im Notfall bedürfen sie gemäß DIN ISO 23601 einer Beleuchtung mit mindestens 5lx.
Wir übernehmen die Montage der Pläne in Ihren Liegenschaften und prüfen die Beleuchtungsstärke im Notbetrieb. Erreicht diese nicht die geforderten 5lx, schaffen wir durch die Installation von passenden Sicherheitsleuchten sofort Abhilfe.