Die Anforderung eine Notbeleuchtung zu betreiben kann aus verschiedenen Bereichen stammen.
Die wichtigsten, aber nicht abschließend, sind:
– die Arbeitsstättenrichtline
– die Sonderbauverordnungen wie z.B. für Beherbergungsstätten (Hotel, Jugendherberge)
– die Verkaufsstättenverordnung (Supermarkt, Schuhhaus usw.)
und viele mehr. Gerne beraten wir Sie hierzu.
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